Bern- Wer die Schweiz verlassen muss, kann seit dem 2. Oktober 2021 zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden, wenn eine Wegweisung ansonsten nicht vollzogen werden kann. Denn viele Staaten verlangen weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgabe weiterhin erfüllen können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 eine Botschaft zur Verlängerung dieser Regelung bis Ende Juni 2024 verabschiedet.
Die bisherige Regelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Um den Wegweisungsvollzug lückenlos sicherstellen zu können, soll dem Parlament zudem beantragt werden, das Geschäft für dringlich zu erklären.
Auch wenn sich die Covid-19-Situation in der Schweiz seit der Inkraftsetzung dieser Regelung stabilisiert hat und die besondere Lage im Frühjahr 2022 aufgehoben wurde, verlangen die wichtigsten Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen, die meisten Dublin-Staaten sowie die Fluggesellschaften weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme bzw. die Beförderung der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Zum heutigen Zeitpunkt und aufgrund der volatilen Covid-19-Situation ist nicht absehbar, ab wann die Heimat- und Herkunftsstaaten, die Dublin-Staaten oder die Transportunternehmen von einem Covid-19-Test absehen werden.
Die bisherigen Erfahrungen mit der seit Oktober 2021 eingeführten Testpflicht sind durchwegs positiv. Vom 2. Oktober 2021 bis Ende 2021 konnte der Wegweisungsvollzug aufgrund dieser Regelung in insgesamt 82 Fällen sichergestellt werden. Im ersten Quartal 2022 waren 64 solche Fälle zu verzeichnen.