Die Legalisierung von Cannabis markiert eine grundlegende Veränderung in der deutschen Drogenpolitik. Das kürzlich beschlossene Gesetz bringt verschiedene Änderungen mit sich, und wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Nach langen Diskussionen hat der Bundestag am vergangenen Freitag ein Gesetz verabschiedet, das den legalen Konsum von Cannabis ab dem 1. April ermöglichen soll. Allerdings gibt es trotzdem klare Regelungen. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was ist nun genau erlaubt? Grundsätzlich dürfen nur Erwachsene Cannabis konsumieren, für Kinder und Jugendliche bleibt Cannabis ohne Ausnahme verboten. Volljährige dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis für den privaten Gebrauch besitzen und zu Hause aufbewahren. Dort ist auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gestattet. Wenn die Pflanzen mehr ergeben, als die erlaubten 50 Gramm, müssen die Überschüsse sofort vernichtet werden. Im öffentlichen Raum darf höchstens eine Menge von 25 Gramm mitgeführt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass Cannabis nur für den Eigenkonsum beschafft und aufbewahrt werden darf, selbst bei Erwachsenen ist Weitergabe nicht gestattet.
Ist der Konsum überall erlaubt? Nein. Der Konsum von Cannabis ist in der «unmittelbaren Gegenwart» von Kindern und Jugendlichen gänzlich untersagt. Ebenfalls verboten ist der Gebrauch auf Spielplätzen, in Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Sportstätten sowie innerhalb von hundert Metern Sichtweite um diese Einrichtungen. In Fußgängerzonen besteht ein Verbot zwischen sieben und 20 Uhr. In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Drogenkonsum rund um die Uhr verboten.
Wo kann man Cannabis legal erwerben? Hier wird es komplex. Das Gesetz sieht grundsätzlich zwei Möglichkeiten vor, Cannabis zu beziehen: Entweder man baut es zu Hause selbst an, oder man wird Mitglied in einem sogenannten «Social Club». Solche Anbauvereinigungen werden in den kommenden Monaten voraussichtlich bundesweit entstehen. Jeder dieser Klubs darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen, die in Deutschland ansässig sein müssen. Gemeinschaftlicher Anbau ist in den Klubs erlaubt. Jedes Mitglied darf dann Cannabis erhalten, maximal 50 Gramm pro Monat und nicht mehr als 25 Gramm pro Tag. Es ist zu beachten, dass Cannabis-Klubs keine Werbung machen dürfen, Lager- und Anbauflächen müssen sicher sein.
Wie wird bezahlt? Um Cannabis aus einem Social Club zu beziehen, muss es persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Der Postversand ist ausgeschlossen. Nur reines Cannabis kann bezogen werden, Mischungen mit Tabak oder Lebensmitteln sind nicht erlaubt. Die Anbauklubs finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge.
Was bedeutet das neue Gesetz für den Straßenverkehr? Das Bundesverkehrsministerium arbeitet noch an einer Regelung für eine THC-Grenze am Steuer, vergleichbar mit der Promille-Grenze für Alkohol. Bis zum 31. März soll es eine Lösung geben.
Ist es sicher, dass die Legalisierung am 1. April in Kraft tritt? Nicht ganz. Obwohl das Gesetz grundsätzlich keine Zustimmung des Bundesrats benötigt, kann dieser den Vermittlungsausschuss anrufen und die Legalisierung verzögern. Bayern hat bereits angekündigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die endgültige Umsetzung hängt von der politischen Entwicklung ab.
Ist die Legalisierung abgeschlossen? Laut den Plänen der Ampel-Regierung ist das nun in Kraft getretene Gesetz nur ein erster Schritt. In einer zweiten Phase sollen Modellregionen definiert werden, in denen Cannabis in lizenzierten Geschäften frei verkauft wird.
Gibt es eine rückwirkende Amnestie? Personen, die bereits wegen eines Vergehens belangt wurden, das nun nicht mehr strafbar ist, können einen Antrag stellen, um den Eintrag aus ihrer Akte löschen zu lassen. Eine rückwirkende Amnestie ist auch für Häftlinge denkbar, die derzeit eine Gefängnisstrafe verbüßen, jedoch ist dies für reine Konsumvergehen in der Regel nicht erforderlich.